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Sitzung der ICAO

9. November 2010

Bundesregierung setzt Gesundheit der Fluggäste aufs Spiel

Was tun Behörden für die Flugsicherheit?

Giftige Gase im Flugzeug verursachen Übelkeit, Kopfschmerzen und können gar zu Lähmungen führen. Betroffen sind Passagiere und Besatzung. Doch was tun die Behörden, um die Flugsicherheit zu gewährleisten? Offensichtlich nichts.

Selbst bekannte und den Fluggesellschaften gemeldete Fälle werden beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) nur auf "Nachfrage" registriert (Antwort auf Frage 8). In keinem einzigen Fall ist eine Sanktion erfolgt. Auch weigern sich in Deutschland Fluggesellschaften und Genossenschaften die Opfer zu entschädigen. Ihre Argumentation: Der Zusammenhang zwischen kontaminierter Kabinenluft und neurologischen Schäden sei nicht bewiesen. Dieses Argument galt lange auch im Ausland. Dort haben aktuelle Verhandlungen jedoch die Sachlage geändert. Im April 2010 hat das Gericht einer australischen Flugbegleiterin eine hohe Entschädigung zugesprochen. In Frankreich musste die Fluggesellschaft Air France im Mai 2010 ein Bußgeld bezahlen. Grundlage war ein gesundheitliches Gutachten, dass eine gesundheitliche Gefährdung als erwiesen ansieht. Für die Bundesregierung trotzdem kein Anlass, ihre bisherige Strategie zu überdenken (Antwort auf Frage 19 und 20). Sie sieht weiterhin keinen Anlass ein Arbeitsgremium zu errichten, das sich mit entsprechenden Untersuchungen auseinandersetzt – und das obwohl aus einem Zwischenbericht der EASA festgestellt worden ist, "dass das Thema weiter untersucht werden muss." (Antwort auf Frage 1) In der Antwort auf Frage 11 wird betont, dass die "Information und Betreuung von Passagieren (…) Angelegenheit der Luftfahrtunternehmen ist".

Wir Grüne fordern:

•         kurzfristig

  • TKP-reine Triebwerköle
  • Einsatz-Möglichkeit von Filteranlagen prüfen
  • Wartungsintervalle verkürzen
  • Arbeitsgremium beim Luftfahrt Bundesamt
  • Stärkere Kontrolle der Fluggesellschaften durch das LBA
  • Sanktionen bei Nichtmeldung und Unterlassung der Informations- und Betreuungsleistungen
  • Adaption der Erkenntnisse aus anderen Länder

•         langfristig

  • Technische Umstellung bei Flugzeughersteller

  Zu den schriftlichen Fragen

Zusätzliche Information

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