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"Keine Antwort ist auch eine Antwort", merkt Markus Tressel, tourismuspolitscher Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, ironisch an. "Eigentlich gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder Ramsauer und das LBA haben komplett den Überblick verloren oder sie decken die Unternehmen vorsätzlich. Über die Hintergründe lässt sich nur spekulieren."
Eines steht jedoch seit der Antwort auf eine neuerliche kleine Anfrage von Markus Tressel (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5157) fest: Bundesverkehrsminister Ramsauer missbraucht den Datenschutz, um Reisenden vorzuenthalten, welche Fluggesellschaften keinen Ausgleich oder Entschädigungen leisten und damit sogar systematisch Rechtsverstöße begehen. Der Datenschutzbeauftrage der Bundesregierung hat das mittlerweile bestätigt, dass Ramsauers Vorwand hier auf Grundlage von Datenschutzrecht nicht berechtigt ist. In einer entsprechenden Stellungnahme heißt es: "Datenschutzrechtlich entscheidend ist, dass die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes keine Anwendung auf juristische Personen finden. Daher können datenschutzrechtliche Erwägungen für die Nichtbeantwortung der Fragen 3 und 17 der Kleinen Anfrage 17/4513 nicht herangezogen werden (…)." Das Selbe gilt für die Fragen 1-3 und 7-9 auf Bundestagsdrucksache 17/5157, in der diese Fragen noch einmal gestellt worden sind, in der Hoffnung durch die entsprechende Aufklärung des Bundesdatenschutzbeauftragen nun "Ross und Reiter" – wie es Markus Tressel ausdrückte – genannt zu bekommen.
Markus Tressel wunderte sich über eine andere Tatsache noch viel mehr. Die Zahl der eingeleiteten OWi-Verfahren auf Grund von Verstößen schwankt zwischen den Jahren 2006 und 2010 ganz erheblich. "Das ist absolut unerklärlich. Wie haben es hier mit Abweichungen von zuweilen dem 100-fachen zu tun! Auch wenn man die anfänglichen Schwierigkeiten berücksichtigt, erklärt das nicht die Schwankungen, die noch zwischen 2007 und 2010 aufgetreten sind." (vgl. dazu Abbildung 1)