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Fluggastrechte

25. Mai 2011

Was tun bei Flugausfällen?

Flugverbot wegen Vulkanasche - Ihr Rechte

Auch bei Flugausfällen durch eine Aschwolke gelten, wie bereits 2010, die europäischen Fluggastrechte. Voraussetzung ist, dass der Flug innerhalb der EU oder zu einem EU-Mitgliedstaat stattfindet oder ein europäisches Luftfahrtunternehmen beteiligt ist.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 hat der Fluggast im Fall von Flugannullierung, Nichtbeförderung und großer Verspätung dann die Wahl zwischen der vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten (bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden) und einer anderweitigen Beförderung (nur bei Annullierung und Nichtbeförderung). Die Luftfahrtunternehmen müssen ihre Fluggäste außerdem während der gesamten Wartezeit betreuen (inklusive Übernachtunsgkosten).

Im Fall der Aschewolke müssen die Fluggesellschaften keine Ausgleichsleistungen erbringen: Es handelt sich um einen außergewöhnlichen Umstand.

Mehr Infos beim Luftfahrtbundesamt.

 

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