Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
"In der Sitzung des Ausschusses für Tourismus bestätigte die Bundesregierung unsere Vermutung: Sie weigert sich die Verordnung, die den Fluggästen Rechte bei Annullierungen Verspätungen und mehr gewährleistet, konsequent durchzusetzen. Ihr ist die Verordnung ein Dorn im Auge. Sie will von Passagierrechten nichts wissen und deshalb eine neue – am liebsten keine – Verordnung", so fasst Markus Tressel, tourismuspolitscher Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Debatte zusammen.
Hintergrund für die Debatte im Ausschuss war eine Mitteilung der Europäischen Kommission zur Durchsetzung der Verordnung. "Dieser Bericht ist eine krachende Schelte für die Bundesregierung", findet Tressel. Darin heißt es beispielsweise auf Seite 9, dass die "Durchsetzung (…) nicht wirksam, verhältnismäßig und abschreckend genug" sei, um den Luftfahrtunternehmen einen wirtschaftlichen Anreiz zur Einhaltung der VO zu geben. Die Durchsetzung erfolge "zu komplex, zu langsam oder praktisch gar nicht" heißt es wenig später. Die Nationalen Durchsetzungsstellen – in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt – seien "nicht in der Lage, eine immer größer werdende Zahl von Beschwerden innerhalb einer angemessenen Frist ordnungsgemäß zu bearbeiten". Sanktionierungen sind in der Tat sehr selten. "Von 4000 bis 5000 Beschwerden pro Jahr führen etwa 800 zu Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei denen lediglich zwischen einem und zehn Bußgelder verhängt werden. Die Bußgelder liegen dann zwischen 1000 und 4000 Euro. Das ergaben kleine Anfragen der grünen Bundestagsfraktion. "Das ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung und ist wirklich nicht abschreckend für die Airlines, insbesondere weil die Bundesregierung die Namen der Sünder verheimlicht", merkt Tressel an.
Die Kommission greift dabei in der Mitteilung nahezu alle Forderung des grünen Tourismuspolitikers Markus Tressel auf, die er in seinen Anträgen, um das Reiserecht zu verbessern, formulierte. So wird eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtung, ebenso wie eine Erhebung von Parametern wie Verspätungen, Annullierungen etc. und eine Vereinfachung der Rechtsakte gefordert.
Bei der Durchsetzung fordert die Europäische Kommission eine stärkere Kooperation der einzelnen Nationalen Durchsetzungsstellen. Dazu will sie auch Gremien einrichten. Doch in dem Bericht wird auch betont, dass die Mitgliedsstaaten den Weg zur besten Durchsetzung sehr stark selber bestimmen können, dürfen und auch sollten. Eine Evaluation, wie sie auch Tressel fordert, mit entsprechenden Lösungsansätzen darf man von den Fachbehörden durchaus erwarten. Eine proaktive Politik würde auch die Europäische Kommission begrüßen. So heißt es in der Mitteilung: "Die ungenaue oder irreführende Information der Fluggäste durch Vertragsbedingungen der Luftfahrtunternehmen, durch deren allgemeine Informationen in Werbung und Presseerklärungen und durch spezifische Angaben in ihren Antworten auf Fluggastansprüche stellt ein erhebliches Übel dar, das in jedem Fall geahndet werden sollte, auch wenn keine entsprechenden Beschwerden eingelegt wurden." Tressel dazu abschließend: "Die Bundesregierung muss mit ihrer Lobbypolitik aufhören. Die Abgeordneten aller Fraktionen haben im Tourismusausschuss gestern ihren Unmut geäußert. Die Rechte der Reisenden sind wichtig! Sollte die Bundesregierung so weitermachen, wird sie ein Vertragsverletzungsverfahren erwarten. Das hat die Kommission ebenso deutlich in ihrer Mitteilung angekündigt."