Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


banner-neu-2011-06Markus Tressel Bundestag

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Tourismuspolitik 
  3. Reiserecht 
  4.  Artikel

Reisewarnungen

5. Juli 2011

Homosexuelle begeben sich im Urlaub oft in Gefahr

Reisehinweise unzureichend

Besteht für deutsche Staatsangehörige im Ausland eine Gefahr für Leib und Leben, so sollen Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes die Reisenden davor warnen und vor Gefahrensituationen bewahren. Theorie und Praxis liegen hier weit auseinander. Denn neben einem massiven Einfluss der Reiselobby, der Auswirkungen auf den Verbraucherschutz hat,besteht für Homo- und Transsexuelle in 55 Ländern die Gefahr inhaftiert oder gar mit dem Tode bestraft zu werden. Das ist das Ergebnis einer kleinen Anfrage zum Thema "Reisewarnungen für schwule, lesbische oder transsexuelle Reisende" von Markus Tressel, tourismuspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, und seinem Kollegen Volker Beck, erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Menschenrechte.

Tressel fasst zusammen: "Das Auswärtige Amt hat daraufhin Verbesserungen vorgenommen. Das ist ein großer Erfolg unserer Arbeit! Es reicht aber immer noch nicht aus. Reisewarnungen und Reise- und Sicherheitshinweise sind wichtige Instrumente, Reisenden glaubwürdige und eindringliche Informationen zu geben. Bislang überwiegt hier das Bürokraten-Deutsch. Das ist absolut nicht hilfreich! Hier drohen Menschen wegen ihrer sexuellen Ausrichtung diskriminiert, verprügelt, inhaftiert oder getötet zu werden und die Bundesregierung meint, davor nicht explizit warnen zu müssen?"

Die Grünen wissen: Die Liste der 55 Länder ist noch nicht einmal komplett. Länder, wie etwa die Vereinigten Arabischen Emirate fehlen. Hinzu kommen noch eine Reihe weiterer Staaten, in denen empfohlen wird, auf die sogenannten religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht zu nehmen. Was das allerdings für das konkrete Verhalten der Reisenden bedeuten soll, weiß das Auswärtige Amt an vielen Punkten selbst nicht zu sagen. Auf der Website des Auswärtigen Amts wurde bis zum Zeitpunkt der kleinen Anfrage der grünen Bundestagsfraktion mit Floskeln wie, man solle "in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht nehmen" oder wonach "körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, […] in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß [erregt], sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat", gewarnt, obgleich in Teilen der Länder die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen drohte.

Tressel hatte bereits nach seiner ersten kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 17/5357) zum Thema "Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt" die Intransparenz kritisiert, mit welchen Kriterien die Bundesregierung solche Reisewarnungen vornimmt. Nun bemängelt er, die fehlende Logik. So heißt es: "Sofern im Gastland eine Gefahr für Leib und Leben für Reisende besteht, rät das Auswärtige Amt von Reisen ab oder warnt (…) vor Reisen in das Zielland" (Frage 3). Gleichzeitig nehme man aber keine Veröffentlichung "für einzelne Gruppen oder Adressaten" vor. "Auch werden keine Reise- und Sicherheitshinweise explizit für homo-, bi oder transexuelle Reisende veröffentlicht." (Frage 1)

Volker Beck meint dazu: "Die Bundesregierung hat in Folge unserer Kleinen Anfrage erkannt, dass sie mehr tun muss, um lesbische, schwule und transsexuelle Reisende zu schützen. Nicht umsonst betont sie in der Vorbemerkung ihrer Antwort gleich zwei mal, dass sie diese Anfrage zum Anlass genommen habe, um dringend erforderliche Schritte einzuleiten. Ich frage mich, warum man das Auswärtige Amt erst mit der Nase auf das Problem stoßen muss? Weiß der Bundesaußenminister denn nicht, dass man etwa als schwuler Mann in vielen Ländern der Welt offen diskriminiert oder sogar strafrechtlich verfolgt wird?"

 

Zusätzliche Information