Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Da nur einer kleinen Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung die Schlichtungsstelle bereits bekannt war, liegt die Vermutung nahe, dass die geringe Zahl der Anfragen auch mit dem bisher geringen Bekanntheitsgrad der Schlichtungsstelle in den entsprechenden Zielgruppen in Zusammenhang steht. An Frau Engel richteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Reihe von kritischen Fragen, die nur teilweise zufriedenstellend beantwortet wurden. So sei beispielsweise die Bereitstellung einer Hilfeleistung über den Mobilitätsservice weiterhin nur auf Bahnhöfen möglich, an denen es auch Personal dafür gebe. Zur Zahl der Personen mit Mobilitätseinschränkungen, die sich mit Beschwerden direkt an die Deutsche Bahn wenden, wollte Frau Engel keine Auskunft geben. Die Zusammenarbeit mit der Schlichtungsstelle laufe hingegen weitgehend zufriedenstellend. So hat die DB den Hinweis auf die Existenz der Stelle beispielsweise in ihre Fahrgastinformationen aufgenommen.
Fazit
Die Frage, wie sich bundeseigene Unternehmen wie die Bahn strategisch ausrichten können, um Barrierefreiheit zu gewährleisten, muss auch nach der Veranstaltung offensiv gestellt werden. Wichtige Kriterien für die einzelnen Bereiche - Infrastruktur, Fahrzeuge und Fahrgastrechte - wurden im Rahmen des Fachgesprächs beleuchtet. Nachdem die Verkehrsministerkonferenz die Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs Anfang 2011 bereits aufgefordert hat, die über etablierte europäische Standards (wie die Norm zur barrierefreien Gestaltung von Zügen und Bahnanlagen TSI PRM) hinausgehenden Anforderungen an barrierefreie Gestaltung des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit (BKB) zu berücksichtigen, muss der politische Druck weiter aufrechterhalten werden. Barrierefreiheit ist zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unerlässlich.