Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Barrierefreie Mobilität im Bahnverkehr zu gewährleisten ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention dringend geboten. Wie an aktuellen verkehrspolitischen Entwicklungen - wie etwa der mangelnden Berücksichtigung der Gewährleistung von Barrierefreiheit im Zuge der Liberalisierung des Fernbusverkehrs - sehr deutlich wird, ist die Bedeutung der Sicherung von Barrierefreiheit noch nicht in allen Köpfen angekommen. Die Grüne Bundestagsfraktion lud am 12. Dezember zu einem Fachgespräch, ein, um den konkreten Handlungsbedarf zur Gewährleistung barrierefreier Mobilität im Schienenverkehr zu bestimmen. Mit etwa 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sprachen wir über die Gestaltung der Infrastruktur, die Schienenfahrzeuge und die Fahrgastrechte. Um das Recht auf Mobilität für alle Menschen im Schienenverkehr zu verwirklichen, muss dabei der gesamte Reisevorgang in den Blick genommen werden: Von der Informationsbeschaffung durch Kundinnen und Kunden vor der Reise, über eine entsprechend ausgelegte Infrastruktur (einschließlich der Zuwege zum Bahnhof, der Bahnhöfe selbst und den barrierefreien Einstieg ins Fahrzeug) bis zur Fahrzeugtechnik- und flotte. Auch der Informationsaustausch zwischen den KundInnen und dem Unternehmen sowie zwischen unterschiedlichen Anbietern während und nach der Reise müssen berücksichtigt werden.
Barrierefrei sind alle baulichen Anlagen, Verkehrsmittel und Informationssysteme nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nur dann, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar gemacht werden. Mit dem BGG wurde zwar in die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) die Verpflichtung für die Eisenbahnen aufgenommen, ihre Anlagen und Fahrzeuge so zu bauen und zu betreiben, dass sie von behinderten Menschen ohne besondere Erschwernis nutzbar sind. Eine wirkliche Barrierefreiheit im Sinne einer grundsätzlich selbständigen Nutzungsmöglichkeit behinderter Menschen ohne fremde Hilfe wurde jedoch nicht angestrebt.
In ihrer Einführung stellte Heike Witsch, Expertin für Barrierefreiheit beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, klar, dass auch Familien, ältere Menschen, Radfahrende und Reisende mit Gepäck von Barrierefreiheit profitieren. Dieses Spektrum allein mache auch deutlich, welche Spannbreite Barrierefreiheit abdecken kann und muss. Barrierefreiheit erschöpfe sich nicht in der sinnvollen Umsetzung technischer Standards für Rollstuhlfahrer. Damit blinde und sehbehinderte Menschen ohne fremde Hilfe mit der Bahn reisen können, bedarf es anderer Maßnahmen als für taube, gehörlose und schwerhörige Menschen. So wies ein Vertreter des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes im Laufe der Veranstaltung darauf hin, dass technisch machbare Lösungen, wie eine nach Zugteilen differenzierte Ansage für blinde Menschen äußerst wichtig seien, von der Bahn aber nicht umgesetzt würden. Hilfreich wäre sie mit Sicherheit für alle Reisenden. Frau Witsch berichtete weiter über die Zusammenarbeit der Deutschen Bahn AG und einiger Privatbahnen mit Verbänden behinderter Menschen, bemängelte aber gleichzeitig, dass fast zehn Jahre nach Inkrafttreten des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes lediglich fünf Bahnunternehmen ihrer Verpflichtung zur Erarbeitung von Programmen zur Schaffung von Barrierefreiheit nachgekommen sind. Das Eisenbahnbundesamt erfülle seine in diesem Zusammenhang bestehende Kontrollaufgabe ebenfalls nicht. Es bestehe erheblicher Handlungsbedarf bei der Durch- und Umsetzung der Lösungen, die seit langem existiertern.